Hilfe im Vorsorgerecht

Vorsorge Anwalt 24

Bundesweite Hilfe bei rechtlichen Fragen zur Vorsorge

Bundesweite Hilfe im Vorsorgerecht

Vorsorge Anwalt 24

Die Website „Vorsorge Anwalt 24″ wendet sich an Personen mit rechtlichen Fragen zur Vorsorge und bietet bundesweite Hilfe im Vorsorgerecht.

Wir bieten juristische Hilfe bei allen Fragen zum Vorsorgerecht, insbesondere

  • bei der Ausgestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen,
  • bei vertraglichen Regelungen der häuslichen oder stationären Pflege,
  • bei der Anordnung oder Aufhebung gerichtlicher Betreuungsmaßnahmen und
  • bei der Gestaltung testamentarischer Regelungen zur Vermögensnachfolge.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, entwickeln juristische Lösungen und setzen diese gemeinsam mit unseren Mandanten um.

Neben einer vertrauensvollen Partnerschaft liegt unser Hauptaugenmerk auf der Erforschung und Umsetzung des wahren Willens unserer Mandanten.

Wir sehen uns als zentraler Ansprechpartner zu allen Fragen des Vorsorgerechts und verfügen in diesem Zusammenhang über hohe Expertise im

  • Vorsorgerecht und Betreuungsrecht,
  • Pflegerecht und Heimrecht,
  • Familienrecht und Erbrecht,
  • Immobilienrecht und Grundstücksrecht und im
  • Bankrecht und Kapitalmarktrecht.

Bei Fragen zur Geschäftsfähigkeit oder Testierfähigkeit ziehen wir spezialisierte Fachärzte hinzu, koordinieren deren Arbeiten und fassen die Ergebnisse zusammen, so dass wir auch bei diesen juristisch Vorfragen Leistungen aus einer Hand anbieten können.

Der Sitz der Kanzlei befindet sich in München, Zweigstellen in Augsburg, Ulm, Karlsruhe, Leipzig und Berlin.

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Herzlich Willkommen

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Kompetenzen im Vorsorgerecht

  • Vorsorgerecht und Betreuungsrecht

  • Pflegerecht und Heimrecht

  • Familienrecht und Erbrecht

  • Grundstücksrecht und Immobilienrecht

  • Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Kostenfreie telefonische Erstberatung

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Telefon: 0800 300 3355

Montag – Freitag: 8:00 Uhr – 22:00 Uhr
Samstag – Sonntag: 8:00 Uhr – 20:00 Uhr

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Fragen zur Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit

Immer mehr Menschen erreichen heute ein hohes Alter. Mit zunehmendem Alter nimmt leider auch die Gefahr von geistigen Erkrankungen zu. Besonderes Augenmerk legen wir daher bei allen Rechtsgeschäften auf das Vorliegen der Geschäftsfähigkeit oder Testierfähigkeit der Beteiligten.

Anwaltliche Hilfe bei Fragen zur

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig vollwirksam vorzunehmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht grundsätzlich alle Menschen als geschäftsfähig an und regelt in den §§ 104 ff  BGB nur die Ausnahmen von der Geschäftsfähigkeit, nämlich die beschränkte Geschäftsfähigkeit und die Geschäftsunfähigkeit.

Geschäftsunfähig sind – neben Minderjährigen unter sieben Jahren – auch Personen, die sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist, vgl. § 104 BGB. Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind nichtig, vgl. § 105 BGB. Als Zustände krankhafter Störung der Geistestätigkeit gelten unter anderem Demenz, geistige Behinderung, Wahn und Halluzinationen, Alkoholkrankheit und affektive Störungen. Für die Betroffenen wird das Betreuungsgericht – soweit notwendig – einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter bestellen, § 1896 BGB.

Anwaltliche Hilfe bei Fragen zur

Testierfähigkeit

Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann derjenige kein Testament errichten, der wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Das Vorliegen der Testierfähigkeit wird als Normalfall vermutet. Ihr Nichtvorhandensein ist die Ausnahme und daher von demjenigen zu beweisen, der sich auf Geschäfts- oder Testierunfähigkeit des Erblassers beruft. Bleiben Zweifel, geht das Nachlassgericht von der Testierfähigkeit aus.

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Leistungen im Vorsorgerecht

Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend für Sie zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht kann hierdurch oft verhindert werden.

Nur eine individuell erstellte Vollmacht kann Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche bestmöglich berücksichtigen! Wir informieren Sie ausführlich vor Erteilung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung.

Heutzutage gibt es verschiedene Pflegekonzepte, die auf den jeweiligen Betreuungsbedarf zugeschnitten sind. Ambulante Pflege (häusliche Pflege) erfolgt zu Hause, entweder durch  einen Pflegedienst oder im Rahmen der sogenannten „24 Stunden Betreuung“. Eine stationäre Versorgung ist dagegen immer mit dem Umzug in eine entsprechende Einrichtung (Pflegeheim) verbunden.

Wir können Sie im Vorfeld zu Fragen der häuslichen Pflege beraten, etwa wenn die Beschäftigung einer ausländischen Pflegekraft geplant ist, oder zum Heimvertragsrecht, wenn der Umzug in eine Seniorenresidenz gewünscht wird.

Die rechtliche Betreuung ist ein Rechtsinstitut, das in den §§ 1894 ff BGB geregelt ist, und durch das der Betreute Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten soll. Die rechtliche Betreuung ermöglicht dem Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen des Betreuten vorzunehmen. Im Innenverhältnis ist der Betreuer zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet.

Soweit notwendig können wir selbst die Anordnung der rechtlichen Betreuung – oder deren Aufhebung – anregen oder beantragen. Auch die Übernahme einer rechtlichen Betreuung auf Wunsch des Betreuten ist denkbar.

Gerade, wenn man viel erreicht hat, ist es von besonderer Bedeutung, bewusst und aktiv zu entscheiden, was im Rahmen der Vermögensnachfolge mit dem Lebenswerk geschehen soll. Durch eine durchdachte Nachfolgeplanung und -gestaltung kann oftmals nicht nur der Familienfrieden gewahrt, sondern auch das Familienvermögen gesichert werden.

Wir beraten und vertreten Sie bei allen rechtlichen Fragen zur Planung und Durchsetzung Ihrer letztwilligen Verfügungen und verfügen auch bei Fällen mit Auslandsbezug über langjährige ökonomische, juristische und steuerrechtliche Erfahrung bei der Vermögensnachfolge.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

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Beratungsfelder

  • Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht, Geschäftsfähigkeit
  • Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  • Finanzen im Alter, Finanzierung der Pflege
  • Regelung der häuslichen Pflege oder Pflege im Heim
  • Anordnung oder Aufhebung der rechtlichen Betreuung
  • steueroptimale Vermögensübertragung und vorweggenommene Erbfolge
  • Testamentserrichtung und Testamentsvollstreckung, Testierfähigkeit